DHL hat pünktlich zum Monatsanfang bekanntgegeben, dass zum 15. November 2020 eine Änderung der AGB ansteht. In der Änderung sind nicht nur Umbenennungen, wie sonst6 üblich enthalten sondern auch große Änderungen für den Empfang von Paketen.
Zunächstmal werden Services mit dem Zusatz “Wunsch” umbenannt und heißen ab jetzt “Ablageort“, “Nachbar” und “Liefertag“. Bei dieser Änderung hat DHL dem Kind nur einen anderen Naman gegeben. Der Sinn und die Ausführung bleiben gleich.
Neu ist hingegen, dass Sendungen sofort an die Packstation oder Postfiliale umgeleitet werden können. Dies gescgieht dann automatisch und muss nicht mehr manuell beauftragt werden. Hierbei gibt es Vor- und Nachteile.
+Sendungen können gebündelt abgeholt werden
+Manuelles Eingreifen nicht erforderlich
-Verzögerungen wegen der Umleitung möglich
– Pakete werden nicht mehr nach Hause geliefert
Optimal wäre eine generelle Umleitung, die aber mit einer Art “Storno” Funktion versehen ist. So könnte der Empfänger sich noch überlegen ob er bspw. große Sendungen doch zuhause Empfangen möchte.
Desweiteres ist neu, dass der DHL Acount für 4 andere Mitbewohner genutz werden kann. Es kann also der Name der jeweiligen Person eingetragen werden und dann gelten für diese auch die gewählten Optionen, wie beim Hauptnutzer.
Desweiteren wurde die Abholung von Sendungen vereinfacht, die von einer Packstation an eine Filiale umgeleitet wurden. Hiebei ist es jetzt nicht mehr notwendig die Kundenkarte der Packstation vorzuzeigen. Es reicht der Ausweis.
Für Nutzer von Paketkasten anlagen gibt es ab November dann die Möglichkeit einen Code speziell für diese Kästen zu hinterlegen.