DHL und die Änderung der AGB für Wunschort

Im Juli 2021 ändert DHL die AGB bezülich der Ablageorte. Hierbei ändert sich grundlegendes.

DHL stellt Sendungen bei einem vorhandenen Ablagevertrag sofort dorthin zu. Es wird nicht mehr geklingelt!

Dies wurde im November 2020 bekannt gegeben. Nun, kurz vor Start der Änderung werden Briefe mit dem Hinweis zu dieser Änderung verschickt. Momentan ist noch unklar, ob diese Sendungen nur an Kunden gehen, welche nicht bei dhl.de registriert sind oder ob alle Kunden mit Ablagevertrag diesen Brief erhalten. Sollten alle Kunden diesen Brief erhalten, sei es viel Arbeit für die Briefträger – noch mehr als bei Wahlbenachrichtigungen, meint Zusteller Philipp E.

Diesen Brief erhalten Kunden als Information zur Änderung des Ablagevertrags

Kunden können das Klingeln erlauben

Online registrierte Kunden müssen in ihren Konten auf dhl.de unter ‘Meine Services’ den Haken bei “Vor der Zustellung soll der Zusteller klingeln” setzten. Nur so ist sicher, dass der Zusteller auch klingelt.

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